Der IFD ist im Auftrag des LVR-Inklusionsamtes tätig auf der Grundlage der §§ 192 ff. SGB IX.
Ziel der Arbeit ist, die Teilhabe (schwer-) behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen und dabei die individuellen Besonderheiten der Person und der Behinderung mit den Belangen des Betriebes oder des Unternehmens in Einklang zu bringen.
Die IFD-Fachberaterinnen und Fachberater übernehmen bestimmte Aufgaben im Bereich der Berufsbegleitung/Arbeitsplatzsicherung, Reha-Vermittlung und Vermittlung von Schülerinnen und Schülern und WfbM-Mitarbeitern auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Zuständigkeit innerhalb des IFD richtet sich nach vorliegenden Behinderungsarten: Geistige oder körperliche Behinderung, seelische Behinderung, Hörbehinderung oder Gehörlosigkeit, Sehbehinderung oder Erblindung.
Die Fachberaterinnen und Fachberater des IFD unterliegen der Schweigepflicht. Unsere Hilfen sind kostenfrei.